Alltag in der JVA – weitere Menschenverachtung

[TW: Staatliche Gewalt gegen Inhaftierte]

 

Solidarische Menschen wollten Frettchen besuchen, so wie es allen Gefangenen zusteht. Dies wurde verboten, mit der Rechtfertigung, Frettchen befände sich aufgrund von Corona in Quarantäne. Was harmlos klingt, bedeutet aber de facto Isolaltionshaft! Isolationshaft, auch als Vernichtungshaft bekannt, wird von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen auf’s Schärfste verurteilt und als Folter gewertet.
Dabei ist es unerheblich, wie die Isolationshaft begründet wird, ob als Extrastrafe, um den Willen von Menschen zu brechen, oder als Corona-Vorschrift – es ist und bleibt dasselbe!

Gefängnisse sind in sich bereits menschenmissachtende, gewaltvolle Mittel des Staates, Menschen wegzusperren und gefügig zu machen. Insbesondere bekommt es der Staat hier nicht mal hin, den Alltag so zu gestalten, dass Menschen nicht mit Isolation noch mehr misshandelt werden. Es bleibt nur die Möglichkeit, keine Menschen einzusperren! Nicht in Isolationshaft und auch auf keine andere Art und Weise! – Die Isolation betrifft zurzeit nicht nur Frettchen oder politische Gefangene, sondern die meisten Gefangen in den meisten Knästen.

Folter bleibt Folter! Lasst die Leute Frei!

Schließer*innen verweigern Frettchen Privat-Kleidung

Frettchen steht laut Gesetz zu, Privat-Kleidung zu bekommen und sie während der Haftzeit zu tragen. Als solidarische Unterstützer*Innen probiert haben, Kleidung für Frettchen vorbeizubringen, weigerte sich aber die JVA, diese anzunehmen.
Die fadenscheinige Ausrede, um Frettchen das Leben in der JVA (gesetzeswidrig) noch schwerer zu machen, ist:
Frettchen würde sich weigern, eine Urinprobe abzugeben, deswegen könne man davon ausgehen, dass Es illigalisierte Drogen konsumiert. Menschen, denen das unterstellt wird, gesteht die JVA absurderweise keine eigene Kleidung zu.

Briefe an Frettchen

Frettchen sitzt vorrausichtlich bis zur Hauptverhandlung in Haft. Zeigen wir uns solidarisch und schreiben an es Briefe. Denkt nur daran, dass die Repressionsorgane (Gericht, Polizei, JVA, etc) die Briefe lesen werden. Die Briefe müssen wie folgt adressiert werden:

Unbekannt Unbekannt
JVA München
Buch-Nr. 1586/21
Stadelheimer Straße 12
81549 München

Bericht vom 22.06.2021 – Gerichtsverfahren und Verlegung in die JVA

Nachdem Frettchen über die vorangegangene Nacht im Polizeipräsidium München, Ettstraße 2, eingesperrt gewesen war, wurde der erste Prozess-Termin am 22.06. abgehalten. Dabei ging es um die Frage, ob der von der Staatsanwaltschaft erlassene Haftbefehl gegen Frettchen (auf Grundlage von angeblicher Beleidigung) “verhältnismäßig” ist und weiter ausgeführt werden soll, oder ob Es frei kommt. Der Termin wurde von der Richterin auf 11:00 festgesetzt, praktischerweise in demselben Gebäude wie die Polizeiwache, dies sichert natürlich die angebliche Neutralität des Gerichts, ein Schelm wer dabei Böses denkt.
Der Verteidiger erreichte die Polizeiwache/Gericht gegen 10:25 Uhr, an der Pforte wurde er erstmal hingehalten. Nach knapp 10 Minuten forderte die:der Polizist:in den Verteidiger (welcher sich bereits am Vorabend legetimiert und benannt hatte, und telefonisch auf den Termin geladen worden war) dazu auf, den Namen des Aktivistis zu nennen. Der Verteidiger verwies daraufhin auf sein Vertrauensverhältniss zu Frettchen, das dies eindeutig nicht zulässt. Die:Der Polizist:in war damit aber nicht zufrieden, und erklärte, dass der Verteidiger erst dann zu Frettchen dürfe, wenn er die Identität des:der Beschuldigten offenlegt. Auch ein Hinweis, dass grundlegende Rechte (wie das Hinzuziehen eines Verteidigis) jeder Person, unabhängig davon, ob die Person Angaben zur Person macht oder nicht, zustehen, brachte nichts. Inzwischen war es 10:45, noch 15 Minuten bis zum terminierten Verhandlungsbeginn. Nach weiteren Diskussionen und Wartezeiten kam um 10:55  ein:e Polizist:in und erklärte, dass der Verteidger jetzt mit der beschuldigten Person sprechen dürfe – 5 Minuten vor Beginn der Verhandlung, den Weg durch das Gebäude nicht miteingerechnet.

Weitere Aktivist:innen hatten sich, bereits seit dem Vortag, vor dem Gebäude versammelt, um die freigelassenen Gefangenen zu empfangen und die weiter Eingeperrten von außen zu unterstützen. Dies passte den Polizist:innen aber gar nicht, ist doch Solidarität eins der erfolgreichsten Mittel gegen Repression. Polizist:innen begannen zu behaupten, dass Frettchen sich gar nicht in dem Gebäude befinde und die Verhandlung in einem anderen Gebäude stattfinden würde. Dies war dreist gelogen!

Frettchen stand in diesem Moment nur wenige Meter (und mehrere Mauern) entfernt vor einer Richterin, die entschied, dass Frettchen weiter eingeperrt bleibt und dafür in die Räume der JVA Stadelheim verlegt wird. Der Vorwurf lautet weiterhin Beleidigung.
Als das die Aktivistis vor der Ettstraße erfuhren, beschlossen einige von ihnen, zu der Ausfahrt des Polizeipräsidiums umzuziehen, aus der Frettchen herausgefahren werden würde. Wie erwartet passte das den Polizist:innen auch nicht besonders. Die Polizist:innen drohten mit Platzverweisen, weigerten sich, Versammlungsanzeigen entgegen zu nehmen, und behaupteten wiedereinmal, dass Frettchen gar nicht in dem Gebäuder wäre. Irgendwann wurden die Polizist:innen sichtlich nervöser und begannen, die Straße abzusperren. Ein Wagen der Polizei mit schwarz getönten Scheiben verließ die Ausfahrt. Aller Wahrscheinlichkeit nach war das der Wagen, in dem Frettchen saß, denn als dieser Wagen weg war, war es den anwesenden Polizist:innen, entgegen ihrem vorangegangen Verhalten, aufeinmal gar nicht mehr so wichtig, ob sich Aktivistis in der Nähe der Ausfahrt aufhalten oder nicht.
Die Aktivistis beschlossen danach, ihren Protest gegen die Inhaftierung von Frettchen vor der JVA fortzusetzen.

 

Frettchen muss vorrausichtlich bis zu der Hauptverhandlung wegen vermeintlicher Beleidigung in Haft bleiben.

Solidarität ist eine Waffe! – Zeigt eure Unterstützung! – Wir sind nicht alle, es fehlen die Gefangenen!

Schreibt Frettchen Briefe in die Haftanstalt, lassen wir Es nicht allein. Denkt bitte nur daran, dass die Briefe, bevor sie Frettchen zugestellt werden, erst noch von Richter:innen und Polizist:innen gelesen werden. Die Briefe bitte wie folgt adressieren:

Unbekannt Unbekannt
JVA München
Buch-Nr. 1586/21
Stadelheimer Straße 12
81549 München

 

 

Free Fretchen!

Lebensbedrohliche Räumung durch die Polizei

[TW: Polizeigewalt]

 

Bei der Räumung des Wunder-Barrios im Forst Kasten, gegen 5 Uhr,  wurde Frettchen, eins der Aktivisti, durch das willkürliche Durchgreifen der Kletterpolizei gleich mehrfach in Lebensgefahr gebracht.

Anfänglich rieb das Räumungsseil der Polizei dauerhaft an der Seilbbrücke an der mensch in acht meter Höhe gesichert war. Durch die Reibung entsteht ein Schaden an den Seilen, der dazu führen kann, dass das Sicherungsseil reißt und Frettchen in die Tiefe stürzt. Beim Umgang mit Klettermaterialien, egal in welchem Kontext, muss akribisch Wert darauf gelegt werden, dass jegliche Form der Beschädigung vermieden wird. Wir gehen davon aus, dass dieser grundlegende, lebensichernde Umgang auch Teil der Kletterausbildung von Polizist:innen ist.

Als wäre diese Fahrlässigkeit nicht schon genug, benutze die Polizei zum Aufstieg scharfkantige Steigeisen in der Nähe der Sicherungsseile, über die Frettchen gesichert worden war. Kommt ein gespanntes Seil in Kontakt mit scharfkantigen Gegenständen, kann das zu einem sofortigen Riss führen und damit Frettchen in mehrere Meter Tiefe stürzen.

Später erlitt Frettchen durch die unprofessionelle Räumung der Einsatzkräfte einen orthostatischen Schock, auch als „Hängetrauma“ bekannt, welcher potenziell lebensbedrohlich sein kann. Dies passierte dadurch, dass die Beine des Aktivisti über längere Zeit abgeklemmt wurden. Schwerkraftbedingt sammelte sich so vermehrt Blut in den Beinen, was dann zum Kreislaufkollaps am Boden führte. Dies hätte höchstwahrscheinlich vermieden werden können, wenn die Polizist:innen profesionell geräumt hätten oder wenigstens Frettchen danach in einen stabilisierende Haltung gebracht hätten, anstatt es zum Aufstehen zu zwingen. Es stellte sich heraus, dass während der Räumung auch Frettchens Unterarm durch einen Tritt eines Polizist:in verletzt wurde. Aufgrund dieser zahlreichen Widerrechtshandlungen seitens der Polizei, verschlechterte sich Frettchens Gesundheitszustand so stark, dass es schließlich in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Von dort aus wurde es direkt in die Gefangenensammelstelle gebracht. Es vergingen Stunden in denen Frettchen sowohl Nahrung als auch das Telefonieren (sollte laut Gesetz, unverzüglich ermöglicht werden->Artikel 19 Absatz 2 PAG) verwehrt blieben. Erst nach 18 Uhr (Mensch konnte seit dem Morgengrauen aufgrund der Polizei nichts mehr Essen) wurden Käsesemmeln angeboten, obwohl zuvor mehrfach klar kommuniziert wurde, dass der Mensch sich ausschließlich vegan ernährt. GeSa-Supportis brachten der Polizei original verpacktes geeignetes Essen welches jedoch vehement abgelehnt wurde. Die Polizist:innen sagten das Aktivisti sei versorgt, was offensichtlich nicht der Wahrheit entsprach.

Einen der GeSa-Suportis und Frettchen selbst wurde bei der Einlieferung in das Polizeipräsidium von einem der begleitenden Polizist:innen mitgeteilt, dass Frettchen demnächst gehen darf. Auch dies war eine offensichtliche und manipulative Lüge, Frettchen sitzt immer noch in der Zelle!  Am 22.06. wird es eine Gerichtsverhandlung geben, in der geklärt wird wie es mit Frettchen weitergeht. Es droht ihr Haft bis zur Hauptverhandlung. Dieses gesamte menschenverachtende Vorgehen rechtfertigt die Polizei allein damit, dass sich ein hochrangiger Polizist durch das Aktivisti beleidigt gefühlt hat und eine Anzeige wegen Beleidigung gestellt hat.

—- UPDATE: Haft wurde bis zur Hauptverhandlung angeordnet, vorrausichtlich 7-14 Tage, Frettchen sitzt jetzt in der JVA Stadelheim. Vorwurf ist weiterhin Beleidigung —-

Freiheit für Frettchen!