Gerichtstermin gegen Frettchen – 28.06.2021 AG München

Im Zuge der Räumung der Baum-Besetzungen im Forst Kasten bei München am 21.06.2021 wurden mehrere Aktivist*innen festgenommen. Eins der Aktivist*innen sitzt seitdem in Hauptverhandlungshaft – der Vorwurf: Beleidigung. Am Montag, den 28.06.2021 um 15:00 Uhr findet vor dem Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16, im Saal A20 die Hauptverhandlung statt. Frettchen hat bislang keine Angaben zur Person gemacht.

Es war der frühe Morgen des 21.06., als Polizist*innen begannen, das Wunder-Barrio, also eine der beiden Besetzungen, im Forst Kasten zu räumen. Durch ihr willkürliches Handeln gefährdeten sie das Leben des nun inhaftierten Frettchens gleich mehrmals. Zum Beispiel riskierte die Polizei Schäden an lebenssichernder Ausrüstung. Durch die zutiefst unprofessionelle „Räumung“ erlitt Frettchen ein lebensbedrohliches Hängetrauma, weiter wurde Frettchen durch das gewalttätige Vorgehen seitens der Polizei auch eine Armverletzung zugefügt.
Die Summe der Misshandlungen, und die damit einhergehenden Verschlechterung Frettchens Gesundheitszustandes, machten einen „Abstecher“ im Krankenhaus, bevor es in das Polizeipräsidium in der Ettstraße ging. unumgänglich.

Frettchen musste die Nacht im Polizeipräsidium verbringen. Dort wurden grundlegende Rechte missachtet, z.B. wurde Frettchen erst nach mehreren Stunden Gewahrsam, gegen 18 Uhr, das Telefonieren erlaubt.

Obwohl mehrfach klar kommuniziert wurde, dass Frettchen konsequent Vegan lebt, wurden nur Käsebrote zur Verfügung gestellt, diese aber auch erst im Laufe des Abends. Frettchen hatte das letzte Mal am Vorabend etwas essen können.
Am Montag, 22.06. wurde vom Amtsgericht – Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium festgestellt, dass Frettchen bis zur Hauptverhandlung in Haft sitzen muss. Frettchen wurde noch am selben Nachmittag in die JVA Stadelheim überführt. Seitdem sitzt Frettchen anonym in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Beleidigung. Jegliche Versuche der Polizei, Frettchens Identität festzustellen, scheiterten.

Solidarische Unterstützer*innen versuchten, Frettchen Kleidung zukommen zu lassen, dies steht Frettchen per Gesetz zu. Die JVA weigerte sich allerdings, diese anzunehmen. Als Rechtfertigung wurde angegeben, dass Frettchen sich weigere, eine Urinprobe abzugeben. Dies begründe, laut der JVA, die die Annahme, dass Frettchen illegalisierte Drogen konsumiere. Menschen, denen dies Unterstellt wird, wird Privatkleidung per se verweigert.
Ebenso wurde Frettchen jeglicher Besuch untersagt. Dies wurde mit der aktuellen Pandemie-Lage begründet.

Während im kapitalistischen Wirtschaftssystem, zB. an Kassen und Verkaufsschaltern, Glasscheiben genügen, um Menschen vor einer Ansteckung zu schützen, ist dies im Gefängnis anscheinend nicht der Fall. Weiter wird mit Corona eine Isolationshaft (auch als Vernichtungshaft bekannt) begründet, in diesem Fall als Quarantäne umdeklariert.

Am Montag findet nun die Hauptverhandlung statt. Offensichtlich ist dies kein normaler Strafprozess. Es geht nicht wirklich darum, ob Frettchen ein*n Polizist*in beleidigt hat oder nicht. Das Ziel dieses politischen Prozesses ist die Einschüchterung der Klimagerechtigkeitsbewegung rund um den Forst Kasten.

Wann: 28.06.2021, 15:00 Uhr

Wo: Amtsgericht München
Nymphenburger Str. 16
80335 München
Saal A20